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am Lech
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Für das Benützungsrecht an einer Grabstätte wird folgende Gebühr eingehoben:
Für die Grabplatten werden einmalig folgende Gebühren eingehoben:
(3) Nach Ablauf der Nutzungsfrist erlischt das Grabnutzungsrecht. Eine Verlängerung ist gemäß § 11/1 der Friedhofsordnung möglich. Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechtes werden folgende Gebühren eingehoben:
Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen
Friedhofsgebührenverordnung (103 KB) - .PDF